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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter/Nutzer (B2B)

Stand: 03.06.2026


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform baustoffanzeiger.de und des dazugehörigen Händler-Backends durch registrierte Baustoffhändler, Fachhändler und sonstige gewerbliche Nutzer (nachfolgend „Händler“ oder „Nutzer“ genannt).

§2 Leistungsbeschreibung

baustoffanzeiger.de stellt eine Online-Plattform sowie die technische Infrastruktur zur Darstellung von sofort verfügbaren Baustoffen, Lagerbeständen, Restposten und Materialien aller Art bereit. baustoffanzeiger.de vermittelt lediglich Informationen und wird zu keinem Zeitpunkt selbst Vertragspartei, Vermittler oder Stellvertreter von Kaufverträgen, die zwischen Händlern und Käufern angebahnt oder geschlossen werden.

Die jeweils gebuchten Leistungen, Tarife und Funktionen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Plattform veröffentlichten Preisliste, welche integraler Bestandteil dieser AGB ist.

§3 Registrierung, Händlerkonto und manuelle Freischaltung

Die Nutzung des Portals setzt die Registrierung als gewerblicher Händler voraus. Der Händler ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben (inklusive einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Identitätsprüfung) zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

Manuelle Freischaltung und Sperrung: Ein Anspruch auf Aktivierung des Kontos besteht nicht. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die Angaben des Händlers manuell zu prüfen und das Händlerkonto erst nach erfolgreicher Verifizierung persönlich freizuschalten. Der Betreiber ist zudem berechtigt, Konten bei Verstößen gegen diese AGB, Missbrauch oder Zahlungsverzug vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

Der Hauptnutzer (Account-Inhaber) kann weitere Mitarbeiter zur Nutzung des Kontos anmelden. Der Account-Inhaber ist dafür verantwortlich, dass diese Mitarbeiter die geltenden rechtlichen Vorschriften (insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) einhalten. Verstöße von Mitarbeitern werden dem Account-Inhaber wie eigenes Handeln zugerechnet.

e) Social-Media-Buttons und Teilen-Funktionen (Facebook, Instagram & Co.)

Auf unserer Plattform sind Funktionen (Buttons) zum Teilen von Anzeigen in sozialen Netzwerken integriert. Solange Sie diese Buttons nicht anklicken, werden keinerlei Daten an die Social-Media-Betreiber übermittelt. Erst wenn Sie aktiv auf einen Teilen-Button klicken, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern des jeweiligen Netzwerks (z. B. Meta Platforms Ireland tld.) auf. Dabei werden Daten (wie die aktuelle URL der Anzeige und Ihre IP-Adresse) übertragen. Für diese Datenverarbeitung ist der jeweilige Social-Media-Anbieter verantwortlich.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch das aktive Anklicken des Buttons).

§4 Einstellen von Anzeigen

Der Händler trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für:

  • Inhalt, Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angebote,
  • Preise, Verfügbarkeiten und die rechtliche Zulässigkeit der angebotenen Waren,
  • die erforderliche Berechtigung zur Nutzung und Weitergabe von Logos, Marken, Bildern und Texten.

Wird ein Mitarbeiter zur Nutzung des Kontos berechtigt, bleibt der Account-Inhaber alleiniger rechtlicher Ansprechpartner und haftet vollumfänglich für die durch die Mitarbeiter eingestellten Anzeigen.

§5 Nutzungsrechte an Inhalten und Werbe-Freigabe

Der Händler räumt baustoffanzeiger.de ein einfaches, nicht exklusives, übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Kontos begrenztes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten (Bildern, Texten, Produktpreisen, Logos) ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst ausdrücklich:

  • die Darstellung und Veröffentlichung auf baustoffanzeiger.de,
  • die Verwendung der Anzeigeninhalte, Bilder und Logos für eigene Werbemaßnahmen von baustoffanzeiger.de (z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook/Instagram, Suchmaschinen oder Printmedien), um die Reichweite der Plattform zu erhöhen und Käufer zu gewinnen.

§6 Automatisierte, externe Anzeigen-Schnittstellen

Abgrenzend zu den Werbemaßnahmen der Plattform (§5) können Händler optionale Funktionen aktivieren, um ihre Inserate automatisiert auf eigenen Profilen externer Drittplattformen (z.B. dem eigenen Google-Unternehmensprofil) zu spiegeln. Diese automatisierte Schnittstellen-Verbreitung erfolgt ausschließlich nach aktiver, separater Freischaltung durch den Händler im Bereich „Einstellungen“.

Der Händler erkennt an, dass baustoffanzeiger.de nach der Datenübergabe an Drittplattformen keinen Einfluss auf deren technische Weiterverarbeitung, die Löschungsdauer sowie auf temporäre Zwischenspeicherungen (Caches) hat.

§7 Vertragsverhältnis, Laufzeit, Zahlung und Preismodell

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der manuellen Freischaltung des Händlerkontos durch den Betreiber und besteht jeweils für den im gewählten Tarif vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Die Bereitstellung der kostenpflichtigen Funktionen erfolgt nach dem ersten Zahlungseingang.

Die Abrechnung erfolgt gemäß dem gebuchten Tarif. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird dem Händler nach dem Zahlungsvorgang in elektronischer Form übermittelt.

Die Nutzung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Monat oder Jahr) gekündigt werden. Wird die Zahlung eingestellt, behält sich der Betreiber das Recht vor, die aktive Ausspielung der Anzeigen zu stoppen; der grundlegende Zugang zum Backend bleibt davon unberührt, sofern keine Löschung beantragt wurde.

§8 Haftungsausschluss und Verfügbarkeit

baustoffanzeiger.de haftet nicht für:

  • Inhalte, Produktangaben und Urheberrechtsverletzungen der Händler,
  • das Zustandekommen, die Durchführung oder die Gewährleistung aus den Verträgen zwischen Händlern und Endkunden,
  • wirtschaftliche Schäden, Umsatzausfälle oder technische Beeinträchtigungen, die Händlern durch den temporären Ausfall von Widgets, Iframes oder Datenschnittstellen auf deren eigenen Firmenwebseiten entstehen,
  • Ausfälle durch höhere Gewalt, Serverstörungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs oder notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Entwicklungsarbeiten.

Start- und Entwicklungsphase

Der Nutzer erkennt an, dass sich die Plattform in einer fortlaufenden Aufbau-, Start- und Entwicklungsphase befindet. Funktionen und Leistungsinhalte können im Zuge von Optimierungen erweitert, angepasst oder vorübergehend eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene, 100%ige Verfügbarkeit einzelner Funktionen besteht in dieser Phase nicht.

§9 Nutzung von Anzeigen-Vorlagen

Der Plattformbetreiber, Baustoffhersteller oder Master-Händler können Anzeigen im Netzwerk als Vorlage bereitstellen. Eine Übernahme dieser Vorlagen ist zulässig, sofern eine inhaltliche Individualisierung (Anpassung von Titel, Preisen und Beschreibung) an den eigenen Lagerbestand erfolgt.

Erfolgen Änderungen an einer Anzeigen-Vorlage, werden diese im Notizfeld dokumentiert. Es obliegt dem Nutzer der Kopie, diese Änderungen eigenverantwortlich zu prüfen. Eine automatische Synchronisierung findet nicht statt. Mit der Deaktivierung oder Löschung einer Master-Vorlage werden systemseitig alle verknüpften Kopien inaktiv gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt geht die alleinige Verwaltungs- und Haftungsverantwortung auf den jeweiligen Händler über.

§9a Einbindung von Anzeigen auf Händler-Webseiten (Schnittstellen & Widgets)

baustoffanzeiger.de kann Händlern die Möglichkeit bereitstellen, die auf der Plattform eingestellten Anzeigen über technische Schnittstellen (z. B. Iframes, Widgets oder APIs) auf der eigenen Firmenwebseite des Händlers einzubinden.

Verfügbarkeit und Ausfälle: Die Bereitstellung dieser Einbindungsfunktionen erfolgt als freiwillige Zusatzleistung ohne Gewährleistung auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Der Händler erkennt ausdrücklich an, dass es im Zuge von Serverausfällen, Netzhäufungen, Updates oder notwendigen Entwicklungs- und Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Darstellungsfehlern auf der eigenen Firmenwebseite kommen kann.

Der Händler ist verpflichtet, seine eigene Webseite technisch so zu gestalten, dass ein temporärer Ausfall der Schnittstelle von baustoffanzeiger.de nicht zu einem Absturz oder zu funktionalen Beeinträchtigungen seiner restlichen Firmenwebseite führt. Schadensersatzansprüche des Händlers oder Dritter aufgrund von Ausfällen oder fehlerhaften Übertragungen der Schnittstelle sind ausgeschlossen.

§10 Löschung des Händlerkontos

Der Händler kann sein Nutzerkonto jederzeit selbständig im Backend oder durch schriftliche Mitteilung an den Betreiber löschen lassen. Mit der Löschung des Kontos werden alle aktiven Angebote unwiderruflich von der Plattform entfernt.

§11 Datenverarbeitung, Datenintegrität und Audit-Protokoll

Die Verarbeitung aller geschäfts- und personenbezogenen Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Der Händler sichert zu, alle datenschutzrechtlichen Pflichten im Umgang mit Kundendaten eigenverantwortlich zu wahren. Die Speicherung aller Daten erfolgt auf geschützten Serverstrukturen mit Serverstandort in Deutschland.

Einwilligung in das fälschungssichere Aktivitäts-Log: Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, zum Schutz vor Betrug und zur manipulationssicheren Nachvollziehbarkeit von vertragsrelevanten Inhaltsänderungen stimmt der Händler zu, dass alle wesentlichen Tätigkeiten im Backend (Logins, Logouts, Inseratserstellungen, Preis- und Profiländerungen) inklusive der IP-Adresse und Zeitstempel in einer kryptografisch verketteten Tabelle aufgezeichnet und beweissicher archiviert werden.

§12 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Händler um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Plattformbetreibers.